Bei der Entwicklung eines wildkrautreichen Extensivackers wird die ackerbauliche Bewirtschaftung auf die Ansprüche seltener Ackerwildkräuter abgestimmt. Diese Ackerbegleitarten oder auch Segetalarten existieren seitdem es Ackerbau gibt. Ihre Lebensweise ist vollständig an die Bewirtschaftungsabläufe der angebauten Kulturen gekoppelt. Ackerwildkräuter sind an den extensiven Anbau von Nutzpflanzen und die regelmäßige Bodenbearbeitung von Ackerflächen gebunden. Sie sind lichtbedürftig und auf den lückigen Anbau von Nutzpflanzen angewiesen. In den heutigen, sehr dicht angebauten Kulturen können sie keine Keimungs- und Etablierungsnischen vorfinden.

Aktuelle Situation gefährdeter Ackerwildkräuter in Sachsen-Anhalt

Bewirtschaftung

Extensiver Ackerbau für den Ackerwildkrautschutz zeichnet sich insbesondere durch folgende Anbauweisen aus:

  • Anbau vielfältiger, getreidebetonter Fruchtfolgen,
  • Anbau der Kulturen in reduzierter Aussaatstärke (50 % bis 60 % der üblichen Aussaatmenge), (Lichtacker)
  • Aussaat nach Möglichkeit in doppeltem Saatreihenabstand,
  • Verzicht auf chemische Pflanzenschutzmittel,
  • eingeschränkte mechanische Unkrautbekämpfung sowie
  • eingeschränkte und möglichst organische Düngung.

Zur Förderung bedrohter Ackerwildkrautarten mit späterer Samenreife („Stoppelwildkräuter“) findet ein verzögerter Stoppelsturz von Mitte bis Ende September statt.

Die seltenen und bedrohten Ackerwildkräuter lassen sich nicht an allen ackerbaulich genutzten Standorten durch ackerwildkrautfreundliche Bewirtschaftung fördern oder wiederherstellen. Wildkrautreiche Äcker lassen sich insbesondere auf Ackerflächen mit bekannten (Rest-)Vorkommen von Ackerwildkräutern bzw. auf Ackerflächen mit genügend Samenvorrat im Boden einzurichten.

Standorte, die besonders für Maßnahmen zum Ackerwildkrautschutz geeignet sind, lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Grenzertrags- oder Marginalstandorte mit geringem Nährstoffstatus
  • schwer zu bewirtschaftende, skelettreiche flachgründige Kalkstandorte (Kalkscherbenäcker) oder sonstige flachgründige Ackerstandorte
  • nährstoffarme Sandstandorte, die bisher nicht gekalkt und nicht übermäßig gedüngt wurden
  • Ackerränder an Kuppen mit wertgebenden Offen- und Halboffenland-Lebensräumen sowie in Nachbarschaft zu Schutzgebieten
  • Ackerränder von Oberhängen
  • südexponierte Ackerstandorte in den höheren Lagen
  • Ackerflächen in Überschwemmungsbereichen oder die temporär überstaut sind

Eine Finanzierung erfolgt in Sachsen-Anhalt hauptsächlich im Rahmen produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen (PIK).