Bei Produktionsintegrierter Kompensation (PIK) erfolgt die Kompensation durch eine extensive, an konkrete Naturschutzziele ausgerichtete Bewirtschaftung von landwirtschaftlich genutzten Flächen. Dies können sowohl Acker- als auch Grünlandflächen sein.

Produktionsintegrierte Kompensation (PIK) ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein Instrument der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Bei genehmigungspflichtigen Bauvorhaben entstandene Beeinträchtigungen des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes müssen laut Bundesnaturschutzgesetz ausgeglichen bzw. ersetzt (kompensiert) werden.

Die extensive Bewirtschaftung muss zu mehr ökologischer Vielfalt, zur Schaffung von Lebensräumen für bestimmte Arten bzw. zu einer ökologischen Aufwertung des Naturhaushalts auf der Fläche (ggf. auch des Landschaftsbildes) führen.

Der zur Kompensation verpflichtete Vorhabenträger gleicht Mindererträge und höhere Aufwendungen bei der Bewirtschaftung aus (Verursacherprinzip). In Abhängigkeit von der Fläche, der Maßnahme und der Laufzeit wird ein
Vertrag vereinbart, in dem auch die konkreten und verbindlichen
Ausgleichszahlungen an den umsetzenden Betrieb festgeschrieben sind.

 

Im Unterschied zu anderen Instrumenten der Eingriffsregelung ist bei PIK kein zusätzlicher Flächenverbrauch für die Erbringung der Kompensation notwendig, da die landwirtschaftliche Nutzfläche als solche erhalten bleibt.

PIK kommt vor allem dort zum Einsatz, wo landwirtschaftliche Fläche von Eingriffen betroffen ist (funktionsgerechter Ausgleich). Landwirtschaftsbetriebe können PIK auf ihren Flächen freiwillig anbieten.

Auch der Rückbau alter Fahrsilos oder brachliegender Stallanlagen kann
von Kompensationspflichtigen finanziert werden. Im Anschluss an den
Rückbau entsteht eine landwirtschaftlich nutzbare Fläche oder ein artenreicher Biotop.

Die Bindungsdauer für PIK-Maßnahmen liegt bei 20 bis 30 Jahren. Auch die Umsetzung auf wechselnden Flächen ist bei bestimmten Maßnahmentypen prinzipiell möglich.

Die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt hat die Möglichkeit, Kompensationsverpflichtungen von Vorhabenträgern zu übernehmen und die Maßnahmen gemeinsam mit den Landwirten umzusetzen.  Dazu ist die Stiftung nach der „Verordnung zur Übertragung von Kompensationspflichten“ (KompPflÜtrV ST) als Einrichtung zur Ablösung Kompensationspflichtiger anerkannt. Dadurch wird der organisatorische Aufwand für die Betriebe deutlich verringert und eine effektive Umsetzung der Maßnahmen sichergestellt. Sowohl bei der Planung als auch im weiteren Verlauf behält die Stiftung den Überblick und steht dem umsetzenden Landwirt beratend zur Seite.

Die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen erfolgt in enger Zusammenarbeit von Landwirtschaftsbetrieb und Stiftung. Dabei bleibt die landwirtschaftliche Nutzung erhalten oder wird auf verbrachten Flächen wiederhergestellt. Das bedeutet, dass auch die Direktzahlungen aus der ersten Säule der Agrarförderung bezogen werden können. Dies macht PiK für Landwirte attraktiv, da sie neben ökologischen auch wirtschaftliche Vorteile bietet.

Beispiele für PIK-Maßnahmen

PIK-Maßnahmen können beispielsweise sein:

 

Projekte der Stiftung, in denen PIK-Maßnahmen durchgeführt werden

Die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt ist als Maßnahmeträgerin für Kompensationsmaßnahmen anerkannt und übernimmt Kompensationsverpflichtungen Dritter. Gemeinsam mit Landwirtschaftsbetrieben aus Sachsen-Anhalt setzt sie Kompensationsmaßnahmen im Acker- und Grünland um. Bei Interesse können Sie sich durch die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt beraten lassen.

Beweidung von verbrachtem Grünland in der Hohen Börde, 2019, Foto: Antje Birger
Beweidung von verbrachtem Grünland in der Hohen Börde, 2019, Foto: Antje Birger