Previous slide
Next slide

Das „Modellprojekt zur Durchführung von Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen nach dem niederländischen Kooperationsmodell“ setzt in Sachsen-Anhalt Maßnahmen auf den Betriebsflächen von 25 teilnehmenden landwirtschaftlichen Unternehmen um.

Projektbeginn war der 1. Januar 2020.

Bei der Projektregion handelt es sich um die Magdeburger Börde, eine durch intensiven Ackerbau auf fruchtbaren Löß-Schwarzerdeböden mit höchsten Ackerwertzahlen geprägte Landschaft.

Für das Projekt werden vom Land Sachsen-Anhalt Mittel für die Umsetzung der Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Einkommensverluste, die durch die jeweiligen Bearbeitungsvorgaben entstehen, werden durch die Fördermittel ausgeglichen.

Derzeit kann aus folgenden fünf Maßnahmen gewählt werden:

  • Erbsenfenster,
  • Streifen von extensiv angebautem Wintergetreide,
  • Anbau von Sommergetreide ohne PSM
  • Extensive Sommergetreidestreifen mit Untersaat
  • Ährenernte zum Feldhamsterschutz.

Das Modellprojekt wird bis 2023 umgesetzt. Die praktischen Maßnahmen beginnen mit der Herbstaussaat 2020.

Die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt fungiert im Projekt als Zuwendungsempfänger, übernimmt den Part der Kooperative, koordiniert die Anlage und Umsetzung der Maßnahmen, reicht das Maßnahmenentgelt aus und steht für die Bilanz der angelegten Flächen in der Verantwortung.

Auswahl und Platzierung der Maßnahmen erfolgen betriebsübergreifend nach naturschutzfachlichen Gesichtspunkten.

1. Erbsenfenster (KN10)

Für diese Maßnahme sind Flächen mit einer Gesamtgröße von je 1.600 Quadratmeter und einer Mindestseitenlänge von 16 m mit Erbsen anzulegen. Anzahl und Lage der Fenster werden von der Stiftung Kulturlandschaft in Abstimmung mit Landwirten und UNB festgelegt.

Bis einschließlich 15. August müssen sie ungestört bleiben; dann sind Bearbeitung und Ernte möglich. Die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln ist untersagt.

Der finanzielle Ausgleich ist pro Fenster mit 286 € festgelegt.

2. Streifen von extensiv angebautem Wintergetreide (KN11)

Bei dieser Maßnahme erfolgt eine streifenförmige Anlage von Wintergetreide in Reinsaat mit doppeltem Reihenabstand. Dabei soll die Breite des Streifens mindestens 12 m und höchstens 36 m betragen. Der Einsatz von Insektiziden, Herbiziden und Rodentiziden ist untersagt; der Fungizideinsatz ist möglich. Der Stoppelumbruch sollte erst nach dem 15.10. erfolgen. Wintergetreidestreifen werden mit 870 € pro Hektar abgegolten.

3. Anbau von Sommergetreide (KN12)

Der Anbau von Sommergetreide erfolgt in Reinsaat, als Kulturen sind Hirse und Mais ausgeschlossen.

Der Einsatz von Herbiziden, Insektiziden und Rodentiziden ist untersagt, der Fungizideinsatz ist möglich. Der finanzielle Ausgleich ist mit 540 € pro Hektar festgesetzt.

4. Extensive Sommergetreidestreifen mit Untersaat (KN14)

Bei dieser Maßnahme wird ein Streifen mit einer Mindestbreite von 12 m, max. 36 m, auch kleinflächig (<2,5 ha – vgl. Blühstreifen) mit Sommergetreide angelegt. Die Aussaat erfolgt im doppeltem Saatreihenabstand und mit halber Aussaatstärke. Die Untersaat wird aus mindestens 4 blühenden Arten (bspw. Hornklee, Rotklee, Gelbklee, Leindotter, Wicken) angelegt. Der Einsatz von Herbiziden, Insektiziden und Rodentiziden ist untersagt, der Fungizideinsatz und Düngung sind möglich. Zuerst erfolgt die Ernte des Getreide. Die Ernte des Untersaat-Aufwuchses ist nach der Ernte und nach erneutem Blühen der Untersaat möglich. Der Umbruch erfolgt erst nach dem 20.09. (Insektenschutz). Eine Anlage mehrerer Streifen nebeneinander und in Bejagungsschneisen ist nicht vorgesehen. Der finanzielle Ausgleich beträgt 1.160 € pro Hektar.

5. Ährenernte zum Feldhamsterschutz (KN15)

Bei dieser Maßnahme erfolgt die Mahd des Getreides mit hochgestelltem Mähwerk oder Stripper-Mähwerk/-vorsatz kurz unterhalb der Getreideähre Der Flächenumbruch ist ab 30.09. möglich. Es sind keine Beschränkungen von Düngung und Pflanzenschutzmitteln vorgesehen, aber ein Verbot von Rodentiziden. Eine Kombination mit der Maßnahme „extensives Sommergetreide“ auf derselben Fläche ist machbar. Der finanzielle Ausgleich beträgt 380 € pro Hektar.

Von diesen Maßnahmen werden positive Effekte auf die Population von Feldhamstern, Rotmilanen, Feldvögeln und Feldhasen sowie ein verstärkter und verlängerter Blühaspekt von Ackerwildkräutern erwartet, letzterer stellt besonders Insekten ein verbessertes Nahrungsangebot zur Verfügung.

Zwei dieser biodiversitätserhöhenden Maßnahmen sind unter fachlicher Begleitung der Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt bereits im deutschlandweiten Projekt „F.R.A.N.Z.“ umgesetzt und für unsere Region sehr positiv für die Erhöhung der Artenvielfalt bewertet worden.

Ein wichtiger Bestandteil des Projektes ist der fachliche Austausch und die Diskussion mit Landwirtinnen und Landwirten hinsichtlich der Maßnahmenumsetzung.

Die Maßnahmen und deren Ausführung werden mit den beteiligten Behörden und den regionalen Umweltakteuren erörtert.

Es werden noch weitere Landwirtinnen und Landwirte gesucht, die sich für eine Beteiligung an den vorgestellten Maßnahmen interessieren und im Projektgebiet wirtschaften.

An der Teilnahme interessierte Landwirtschaftsbetriebe können das Formular zur Interessensbekundung ausfüllen und per E-Mail (info[at]stiftung-kulturlandschaft-sachsen-anhalt.de) oder Fax (039209 / 60511) einreichen. Das Formular kann auf dem Computer abgespeichert und dann direkt ausgefüllt werden.

Die Projektpräsentation, die Maßnahmenübersicht und Merkblätter befinden sich auf der rechten Seite als Download.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie äußerte sich zum Projekt am 24. Januar 2020 in einer Pressemeldung.

TEILEN
Facebook
Twitter
LinkedIn
XING