Die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt stellt Flächen bereit, auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen stattfinden können. Auf der Seite „Verfügbare Kompensationsmaßnahmen“ können Sie sich über diese Flächen informieren.
Im Unterschied zu anderen Instrumenten der Eingriffsregelung ist bei PIK kein zusätzlicher Flächenverbrauch für die Erbringung der Kompensation notwendig, da die landwirtschaftliche Nutzfläche als solche erhalten bleibt. PIK kommt vor allem dort zum Einsatz, wo landwirtschaftliche Fläche von Eingriffen betroffen ist (funktionsgerechter Ausgleich). Landwirtschaftsbetriebe können PIK auf ihren Flächen freiwillig anbieten. Die Bindungsdauer für PIK-Maßnahmen liegt bei 20 bis 30 Jahren. Auch die Umsetzung auf wechselnden Flächen ist bei bestimmten Maßnahmentypen prinzipiell möglich.
Mit diesem Formular können Sie uns potenzielle Kompensationsmaßnahmen melden.
Die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt organisiert die Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe der K+S KALI GmbH. Diese werden auf mehreren Flächen in der Hohen Börde durchgeführt. In der StoryMap (rechts) werden diese Kompensationmaßnahmen vorgestellt.
Seit 2019 arbeitet die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt gemeinsam mit der Agrar Burgscheidungen für den Schutz seltener Ackerwildkräuter auf einem Acker bei Karsdorf im Burgenlandkreis.
Wir kümmern uns um unsere Kulturlandschaften
- Anlage von Extensiväckern, Blüh- und Saumstreifen als produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahme (PIK) des Ackerbaus
- Wiederaufnahme der Nutzung und Pflege verbrachter Grünländer, Trocken- und Magerbiotope
- Erhalt und Entwicklung wichtiger Strukturelemente der Agrarlandschaft durch Umbau von Baumreihen und Hecken sowie Sanierung und Pflege von Kopfbäumen
- Sanierung und Nutzungsaufnahme von Streuobstwiesen
- Ganzjahresbeweidung von Biotopkomplexen mit regionalen Landrassen zum Erhalt halboffener Landschaften
Gern arbeiten wir mit Ihnen zusammen
als Landwirte und Landeigentümer
- bei der Konzeption und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen auf Ihrem Grundstück
- beim Abschließen langfristiger Bewirtschafterverträge zur Realisierung der geplanten Maßnahmen
als kompensationspflichtige Eingriffsverursacher wie Gemeinden, öffentliche Träger, Unternehmen
- bei der naturschutzfachlich fundierten Planung und Realisierung der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen
- bei der Übernahme Ihrer Kompensationsverpflichtungen
- bei der Einrichtung von Ökokonten