Das Projektgebiet

Der „Hüllberg bei Wefensleben“ stellt ein wertvolles Kleinod und einen wichtigen „Trittstein“ inmitten der intensiv landwirtschaftlich genutzten Agrarlandschaft des Börde-Hügellandes dar. Er beherbergt verschiedene Biotoptypen wie Halbtrockenrasen, mesophile Grünländer und Streuobstwiesen, die sich unter dem Einfluss des Menschen herausgebildet haben.

Langjährig nicht genutzt wiesen weite Bereiche der Grünländer und Offenbereiche jedoch dichte Streufilzdecken auf und waren teils stark verbuscht.

Um das Gebiet als wichtigen Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten zu erhalten, beantragte und erhielt die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt Fördermittel des Bundes und des Landes Sachsen-Anhalt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes„.

Biotoptypen am Hüllberg

Halbtrockenrasen und Streuobstwiesen sind geschützt nach §22 des Landesnaturschutzgesetzes.

Die Pflanzenarten dicht schließender Halbtrockenrasen finden am Hüllberg trocken-warme Standorte auf basenreichen Böden mit ausgeglichenem Wärme- und Wasserhaushalt vor. Die Halbtrocken-rasen werden hier wieder traditionell mit Schafen zur Zeit der optimalen Entwicklung der meisten prägenden Arten beweidet. Diese Art der Bewirtschaftung bewirkt die selektive Förderung von wert-gebenden Pflanzenarten, die aufgrund ihrer Eigenschaften (bodenangepresst wachsend, bewehrt oder behaart, mit ätherischen Ölen, Harzen oder Gerbstoffen) von den Weidetieren gemieden werden. Durch die Beweidung werden verdunkelnde Streudecken abgebaut, der Aufwuchs entfernt, aufkommende Sträucher verbissen, kleinflächige Offenbodenbereiche geschaffen und Samen wert-gebender Arten im Fell und Kot transportiert. Durch diese Art der Bewirtschaftung bleibt die Nährstoffarmut der Standorte erhalten.

Projektfinanzierung

Ein großer Anteil der durch Nutzungsauflassung, Verbuschung und Verbrachung gefährdeten Offenland-Lebensraumtypen (LRT) und -biotope ist auf die Wiederaufnahme einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung angewiesen. Diese Lebensräume und Biotope sind vielfach durch einen beeindruckenden Artenreichtum mit einem hohen Anteil an gefährdeten Arten aber auch durch eine große Strukturvielfalt gekennzeichnet.

Durch die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten zum nicht-produktiven investiven Naturschutz (Richtlinien Investiver Naturschutz) „Nicht-produktiver investiver Naturschutz“ werden finanzielle Mittel bereitgestellt, um u. a. verbrachte und verbuschte Offenlandflächen wieder instand zu setzen und in eine umweltgerechte, extensive Nutzung zu über-führen.

Diese Richtlinien werden im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) umgesetzt.

Die Projektmaßnahmen

Langfristiges Ziel ist die Wiederherstellung und Entwicklung der Offenlandlebensräume durch Entbuschung und ihre anschließende Wiederaufnahme einer regelmäßigen, biotoptypengerechten Bewirtschaftung durch Beweidung mit Schafen. Nach der fachbehördlichen Abstimmung wurde das Projekt in Zusammenarbeit mit Fachfirmen des GaLa-Baus und dem ortsansässigen Schäfer verwirklicht.

Im Rahmen einer umfangreichen Entbuschung im Winter 2020/21 wurden zahlreiche Gebüsche entnommen und offene Bereiche wiederhergestellt, Obstgehölze freigestellt und Triften für die Bewirtschaftung geschaffen.

Im Frühjahr 2021 startete die biotoptypengerechte Beweidung mit Schafen.

Dadurch werden in den kommenden Jahren die Streufilzschichten abgebaut, Offenboden freigelegt sowie aufwachsende Gräser, Kräuter und Sträucher verbissen.

Vorher-Nachher-Vergleich der Maßnahmeflächen

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Gefördert durch
Projektlaufzeit
01.12.2020 – 30.09. 2021
Projektleitung & Bearbeitung
Dr. Antje Birger
Dr. Antje Birger
Projektleitung und
Projektbearbeitung
Dokumente