Von 2024 bis 2028 kann in fünf Regionen Sachsen-Anhalts die kooperative Naturschutzmaßnahme „Ackerwildkrautschutzstreifen“ durchgeführt werden.

Kooperativen-Regionen

Beschreibung der Maßnahme

  • Streifenförmiger Anbau einer getreidebetonten Fruchtfolge in doppeltem Reihenabstand und halber Aussaatstärke  
  • nicht in Bejagungsschneisen 
  • auf < 20% Schlagfläche, Mindestbreite der ortsfesten Streifen 12 m 
  • ausgeschlossen sind Mais, Raps, Hackfrüchte, Untersaaten, Zwischenfrüchte 
  • Düngung lediglich einmal als Erhaltungsdüngung ohne Klärschlamm und HTK 
  • Keine Herbizide, Rodentizide, Fungizide, Insektizide, keine Wachstumsregulatoren / Halmstabilisatoren 
  • Kein mech. Pflanzenschutz, keine Ganzpflanzenernte, Stoppelumbruch nach dem 15.09. 
  • bis 994 € / ha 
Extensivacker Hohe Börde, Foto: Erich Greiner

Projekte, in denen Ackerwildkrautschutzstreifen angelegt werden

Lichtacker am Teufelsküchenberg, Niederndodeleben, Foto: Antje Lorenz
Extensivacker am Teufelsküchenberg, Niederndodeleben, Foto: Antje Lorenz