Von 2024 bis 2028 kann in fünf Regionen Sachsen-Anhalts die kooperative Naturschutzmaßnahme „Ackerwildkrautschutzstreifen“ durchgeführt werden.
Beschreibung der Maßnahme
- Streifenförmiger Anbau einer getreidebetonten Fruchtfolge in doppeltem Reihenabstand und halber Aussaatstärke
- nicht in Bejagungsschneisen
- auf < 20% Schlagfläche, Mindestbreite der ortsfesten Streifen 12 m
- ausgeschlossen sind Mais, Raps, Hackfrüchte, Untersaaten, Zwischenfrüchte
- Düngung lediglich einmal als Erhaltungsdüngung ohne Klärschlamm und HTK
- Keine Herbizide, Rodentizide, Fungizide, Insektizide, keine Wachstumsregulatoren / Halmstabilisatoren
- Kein mech. Pflanzenschutz, keine Ganzpflanzenernte, Stoppelumbruch nach dem 15.09.
- bis 994 € / ha