
Erbsenfenster stellen eine Weiterentwicklung der Feldlerchenfenster dar. Durch ihre Größe von mindestens 40 x 40 m lassen sie sich einfacher in den landwirtschaftlichen Betrieb integrieren. Erbsenfenster werden in Sachsen-Anhalt als kooperative Naturschutzmaßnahme (KN10) von den Naturkooperativen und von der Stiftung Kulturlandschaft als artenschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen angelegt.
- Merkblatt Kooperativer Naturschutz in der Agrarlandschaft (Sachsen-Anhalt), Stand 13.3.2025
- Maßnahmenblatt Erbsenfenster des F.R.A.N.Z-Projektes
- Informationen der Stiftung Westfälische Kulturlandschaft zu Erbsenfenstern
- "Mit Erbsenfenstern zur Artenvielfalt" - Bericht des Bauernverbandes Börde vom 8.7.2024
- F.R.A.N.Z Zwischenbilanz 2023

Erbsenfenster bieten reichlich Nahrung (Blattläuse, Triebspitzen der Erbse) für Feldvögel, wie Lerche und Wiesenschafstelze über deren gesamte Brutperiode (April bis August): „So nisten Feldlerchen bevorzugt in niedrigerer Vegetation, die über die ganze Fortpflanzungsperiode nur durch verschiedene Kulturen mit unterschiedlichen Wachstumszeiten bereitgestellt werden kann. Die jungen Erbsenpflanzen bieten nicht nur alternative Nistflächen im dichten Wintergetreide, sondern ermöglichen Feldlerche und Schafstelze nach der Ernte der umgebenen Hauptkultur eine Zweit- oder Drittbrut. Die Erbsenfenster zeigen daher im Durchschnitt etwa sechsmal so viele Vögel wie die angrenzenden Winterungen, was insbesondere auf ihre Beliebtheit bei Feld lerchen und Schafstelzen zurückzuführen ist. “ (F.R.A.N.Z Zwischenbilanz 2023).
Darüber hinaus stellen sie auch Nahrung und Deckung für Feldhasen und Feldhamster. Ein weiterer Vorteil dieser Maßnahme für eine Vielzahl von Bewohnern der Ackerlandschaft ergibt sich aus der Tatsache, dass die Erbsenfenster deutlich länger stehen bleiben als das umliegende Getreide. In dieser Zeit stellen sie wertvolle Rückzugräume und ein länger verbleibendes Nahrungsangebot zu Verfügung.
Beschreibung der Maßnahme
Für die Anlage von Erbsenfenstern gelten in Sachsen-Anhalt folgende Förderverpflichtungen:
- Anlage von Erbsenfenstern mit einer Mindestgröße je Erbsenfenster von 1.600 m2 innerhalb eines Schlages (nicht am Rand).
- In jedem Erbsenfenster darf maximal eine Bewirtschaftungsspur liegen.
- Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist in den Erbsenfenstern verboten.
- Ab der Aussaat der Erbsen bis einschließlich 15. August sind Bewirtschaftungsmaßnahmen auf der Fläche des Erbsenfensters verboten (Bewirtschaftungsruhe). Danach ist das Mulchen, Grubbern oder Ernten erlaubt
- Erbsenfenster dürfen weder auf Brachflächen noch auf Flächen, die mit Leguminosen bestellt sind, angelegt werden.
- Die von der zuständigen Naturschutzbehörde für die konkrete Fläche bestätigte und von der zuständigen Bewilligungsbehörde zum Gegenstand der Verpflichtung erklärte Anzahl von Erbsenfenstern ist einzuhalten.
Lage
Erbsenfenster werden jeweils für ein Jahr in Weizenfeldern angelegt. Da der Weizen jährlich auf einem anderen Feld des Landwirtschaftsbetriebes angebaut wird, wechselt die Lage der Erbsenfenster ebenfalls jährlich. Um trotzdem ein kontinuierliches Nahrungs- und Brutplatzangebot für die Feldvögel anzubieten, werden in der Nähe der Erbsenfenster im nächsten Jahr Feldvogelstreifen angelegt.
Projekte, in denen Erbsenfenster angelegt bzw. gepflegt werden oder wurden
- Ausgleichsmaßnahmen für die durch den Bebauungsplan Nr. 353/2 „Eulenberg“ der Landeshauptstadt Magdeburg betroffenen Arten


Naturkooperative Nordharz

Naturkooperative Querfurter Platte

Naturkooperative Köthener Ackerland

Naturkooperative Magdeburger Börde

Modellprojekt Kooperativer Naturschutz in der Landwirtschaft
