Foto: Dguendel
Hier finden Sie die Informationen zur Naturkooperative Mansfeld-Südharz.
Die Etablierung und organisatorische Einrichtung der Kooperative, die notwendigen Vorarbeiten zur Genehmigung des Naturschutzfachplans und zum Start der kooperativen Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen werden im Rahmen eines Projektes bis zum 31.12.2023 gefördert vom Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten aus Mitteln des Landes Sachsen-Anhalt.
Aktuelles
Noch bis zum 6. Dezember 2023 können die Mitgliedsbetriebe der Kooperativen über ein Formblatt ihre Maßnahmenvorschläge per E-Mail (christian.apprecht@stiftung-kulturlandschaft-sachsen-anhalt.de / ralf-peter.weber@stiftung-kulturlandschaft-sachsen-anhalt.de) oder Fax (039209-60511) einreichen. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Maßnahmen innerhalb der Maßnahmenräume in möglichst konstantem Umfang über 5 Jahre umgesetzt werden können. Die Vorschläge werden gesammelt, die Vergütungen berechnet und gegebenenfalls sehr zeitnah weitere Abstimmungen zur Priorisierung der Maßnahmen vorbereitet.
Im vom Landwirtschaftsministerium verfassten Merkblatt zur Förderung sind die einzelnen Bedingungen der Maßnahmenumsetzung definiert. Dokumentiert ist auch die Möglichkeit, Maßnahmen am Gewässerrand umzusetzen.
Für Rückfragen stehen die Ansprechpersonen der Kooperativen gern zur Verfügung.
Welche Maßnahmen können durchgeführt werden?
- Größe: mindestens 1.600 Quadratmeter
- Max. eine Bewirtschaftungsspur
- kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- bis 15. August keinerlei Bewirtschaftung, danach ist das Mulchen, Grubbern oder Ernten erlaubt
- bis 299 € / Stück
- streifenförmiger Wintergetreideanbau in doppeltem Saatreihenabstand und somit halber Saatstärke auf < 20% Schlagfläche (Mindestbreite 12 m)
- kein Einsatz von Rodentiziden, Herbiziden und Insektiziden
- kein mech. Unkrautbekämpfung, keine Ganzpflanzenernte
- Stoppelbrache über den Winter oder Umbruch ab 1. Oktober
- bis 864 € / ha
- Sommergetreideanbau in Reinsaat, ausgeschlossen sind Hirse, Mais und Sommermenggetreide
- kein Einsatz von Rodentiziden, Herbiziden und Insektiziden
- kein mech. Unkrautbekämpfung zw. Aussaat und Ernte
- keine Ganzpflanzenernte
- bis 534 € / ha
- streifenförmiger Sommergetreideanbau in Reinsaat und doppeltem Saatreihenabstand auf < 20% Schlagfläche (Mindestbreite 12 m; ausgeschlossen sind Hirse, Mais und Sommermenggetreide)
- kein Einsatz von Rodentiziden, Herbiziden und Insektiziden und keine mech. Unkrautbekämpfung zw. Aussaat und 1. August
- Ernte ab 1.08.; keine Ganzpflanzenernte
- bis 814 € / ha
- streifenförmiger Sommergetreideanbau in Reinsaat und doppeltem Saatreihenabstand auf < 20% Schlagfläche (Mindestbreite 12 m; ausgeschlossen sind Hirse, Mais und Sommermenggetreide)
- Untersaat aus mindestens 4 blühenden Arten (gemäß Artenliste, beispielsweise Hornklee, Rotklee, Gelbklee [Hopfenluzerne], Wicken)
- kein Einsatz von Rodentiziden, Herbiziden und Insektiziden und keine mech. Unkrautbekämpfung zw. Aussaat und 20. September
- Ernte Untersaataufwuchs ab 20.09.; keine Ganzpflanzenernte
- bis 1.154 € / ha
- Mahd mit hochgestelltem Mähwerk kurz unterhalb der Getreideähre
- Umbruch der Fläche ab 01.10.
- keine Beschränkungen von Düngung und Pflanzenschutzmitteleinsatz, aber Verbot von Rodentiziden
- bis 374 € / ha
- Streifenförmiger Anbau einer getreidebetonten Fruchtfolge in doppeltem Reihenabstand und halber Aussaatstärke
- nicht in Bejagungsschneisen
- auf < 20% Schlagfläche, Mindestbreite der ortsfesten Streifen 12 m
- ausgeschlossen sind Mais, Raps, Hackfrüchte, Untersaaten, Zwischenfrüchte
- Düngung lediglich einmal als Erhaltungsdüngung ohne Klärschlamm und HTK
- Keine Herbizide, Rodentizide, Fungizide, Insektizide, keine Wachstumsregulatoren / Halmstabilisatoren
- Kein mech. Pflanzenschutz, keine Ganzpflanzenernte, Stoppelumbruch nach dem 15.09.
- bis 994 € / ha
- Ansaat im Herbst vor Beginn des Verpflichtungsjahres
- 1. Schnittnutzung zwischen 15.05. und 30.05.;
2. Schnittnutzung zwischen 01.07. und 30.07.; mind. zwei, max. drei Schnittnutzungen - Mulchen der Fläche nach zwei vorangegangenen Schnittnutzungen zulässig
- Kein Einsatz von Herbiziden, Insektiziden und Rodentiziden
- bis 874 € / ha
Karte der Maßnahmenräume
In der folgenden Karte sehen Sie die für Maßnahmen geeigneten Flächen.
Alle für Maßnahmen geeigneten Flächen sind in oranger Farbe dargestellt. Wenn Sie in die Karte hineinzoomen, können Sie einzelne Flächen mit der Maus anklicken. Dann öffnet sich ein Popup-Fenster, in dem die Informationen zu der Fläche zu finden sind. Zu jeder Fläche wurde in einer naturschutzfachlichen Prüfung festgelegt, welche Arten oder Biotope auf diesem Feldblock besonders gefördert werden können.
Die Maßnahme Ährenernte zum Feldhamsterschutz (KN15) kann nur auf Flächen durchgeführt werden, die im Feld „Maßnahmenraum Feldhamsterschutz“ das Kürzel „FH“ tragen. Die Maßnahme zum Ackerwildkrautschutz (KN16) kann nur auf Flächen durchgeführt werden, die im Feld „Maßnahmenraum Ackerwildkrautschutz“ das Kürzel „AWK“ tragen. In NSG und FFH-Gebieten sind bis auf die Ährenernte zum Feldhamsterschutz (KN 15) vorerst keine der Maßnahmen förderfähig.




Die Zuwendungen werden aus Landesmitteln, Mitteln der Europäischen Union sowie des Bundes im Rahmen des GAK-Gesetzes gewährt.
01.01.2024 – 31.12.2028