Schonstreifen sind durch Selbstbegrünung entstandene Kurzzeitbrachen in der Agrarlandschaft. Sie werden üblicherweise als Streifen am Ackerrand angelegt, ohne dass Kulturpflanzen angebaut und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Eine Düngung erfolgt nicht oder nur in reduzierter Form.
Mit Schonstreifen kann einfach und effizient mehr Struktur- und Lebensraumvielfalt in strukturarmen ackerbaulich genutzten Landschaften entstehen.

 

Bedeutung für Tier- und Pflanzenwelt

Pollen, Nektar und Samenstände von Wildpflanzen – wie sie auf Schonstreifen verfügbar sind – bilden eine wichtige Nahrungsgrundlage für das Überleben von Insekten in Agrarlandschaften. Eine vielfältige Ackerwildkrautflora mit unterschiedlichen Blühzeitpunkten und Blütenformen fördert die Vielfalt einheimischer Insekten. Gleichzeitig stellen die Pflanzen selbst wichtige Requisiten, also Lebensraumelemente, für Insekten dar. Eine hohe Insektenvielfalt kann das Massenaufkommen einzelner Schädlingsarten auf benachbarten Ackerschlägen verhindern: entweder direkt durch Nützlinge wie Raubwespen oder indirekt über die Förderung von insektenfressenden Vogelarten, die ihren Lebensraum in den agrarisch geprägten Kulturlandschaften haben. Über die Anlage von Schonstreifen lassen sich aber auch weitere Artengruppen der offenen Agrarlandschaft fördern. So bieten diese noch lange nach der Ernte Nahrung, Lebensraum und Deckung für Feldhasen und Feldhamster.

Ackerwildkräuter

Wenn seltene Ackerwildkräuter geschützt werden sollen müssen Schonstreifen ortsfest und gezielt auf Ackerflächen mit bekannten Vorkommen von Ackerwildkräutern bzw. auf Ackerflächen mit genügend Samenvorrat im Boden eingerichtet werden.

Zwei der wertvollsten Ackerwildkrautstandorte in Sachsen-Anhalt werden derzeit als Schonstreifen bewirtschaftet, sie werden in den folgenden Postern genauer vorgestellt:

 

Bewirtschaftung

Insbesondere magere Standorte mit geringerem Unkrautdruck sind für die Anlage von Schonstreifen geeignet. Eventuell erforderliche Pflegeschnitte erfolgen außerhalb der Brutzeit der Feldvögel (01.04. – 30.06.). Auch ein regelmäßiger Umbruch zur Kontrolle mehrjähriger Unkräuter und Problemarten sowie zur Bereitstellung von Keimungs- und Etablierungsnischen ist erforderlich. Auf ertragreicheren Böden bedarf es im Gegensatz zu nährstoffärmeren Böden einer stärkeren Unkrautkontrolle durch regelmäßigen (jährlichen) Bodenumbruch. Ein einjähriger Wechsel von Schonstreifen innerhalb des Schlages, z. B. zur Förderung von Feldvögeln, ist ebenfalls möglich.

Die Stiftung Kulturlandschaft berät Landwirtschaftsbetriebe zur Platzierung, Bewirtschaftung und Finanzierung von Schonstreifen.