Mehrjährige Blühstreifen oder -flächen sind durch Aussaat von Wildpflanzen angelegte, kräuterreiche Strukturelemente in der Agrarlandschaft. In strukturarmen Ackerbauregionen, wie zum Beispiel den Bördegebieten Sachsen-Anhalts, können sie das Blütenangebot fördern. 

 

Bedeutung für Tier- und Pflanzenwelt

Blühstreifen oder -flächen stellen in strukturarmen Agrarlandschaften ein wichtiges, kurzfristig verfügbares Nahrungsangebot für Insekten bereit und bieten Feldvögeln und Kleinsäugern einen wertvollen Lebensraum.

Auf potenziell geeigneten Standorten für den Ackerwildkrautschutz (z. B. Grenzertragsstandorte, Ackerränder auf flachgründigen Böden an Kuppen mit Trocken- und Halbtrockenrasen, Ackerflächen in Schutzgebieten) sollte nach Möglichkeit eine Biodiversitätsberatung eingeholt werden, um zu vermeiden, dass seltene, konkurrenzschwache und lichtbedürftige Ackerwildkräuter durch die konkurrenzstarken Wildpflanzenarten der Blühmischungen verdrängt werden. Hierzu ist eine Beratung durch die Stiftung Kulturlandschaft Sachsen-Anhalt möglich.

Anlage und Bewirtschaftung

Blühstreifen werden zumeist als Blühstreifen entlang von Ackerrändern oder als Blühflächen auf kleineren (Teil-)Schlägen angelegt. Ausgesät werden insbesondere artenreiche Wildpflanzen-Mischungen regionaler Herkunft. Das zertifizierte Saatgut kann beispielsweise über den Verband deutscher Wildsamen- und Wildpflanzenproduzenten e.V. (VWW) bezogen werden. Im Agrarhandel angebotene Mischungen sollten nicht verwendet werden, da hier in der Regel keine regionalen Herkünfte angeboten werden.

Bei starkem Unkrautdruck ist im ersten Jahr eine Entwicklungspflege (Schröpfschnitt) notwendig. Aber auch nach ihrer Etablierung bedürfen Blühstreifen ab dem zweiten Jahr einer regelmäßigen Pflege, um Problemunkräuter und Gräser zurückzudrängen und den Konkurrenzdruck zu verringern. Zudem können Pflegeschnitte die Blühzeiten der Wildpflanzen bis zum Herbst hin verlängern. Pflegeschnitte werden außerhalb der Brutzeit (01.04. – 30.06.), abschnittsweise (max. 70 % je Schnitttermin) und in 20 cm über der Bodenoberfläche durchgeführt.